Teilnahme- & Geschäftsbedingungen
Allgemeine Teilnahme- & Geschäftsbedingungen für Supervisionen & Fortbildungen
§1 Allgemeines
- Für alle SupervisandInnen und TeilnehmerInnen von Fortbildungen gilt selbstverständlich eine Schweigepflicht in Bezug auf persönliche Daten von PatientInnen und Informationen über andere FortbildungsteilnehmerInnen. Zum Schutz unserer PatientInnen werden personenbezogene Daten maximal anonymisiert.
Unter Wahrung der Schweigepflicht werden SupervisandInnen und FortbildungsteilnehmerInnen ermutigt, sich mit ihren FachkollegInnen über die Themen und ihre Erfahrungen in der Supervision bzw. der Fortbildung auszutauschen. - Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. Bei Übungen mit Selbsterfahrungscharakter sollten die TeilnehmerInnen in der Lage sein, eigene Grenzen zu erkennen und zu wahren. Eine Haftung für etwaige Gesundheitsschäden durch die Referentin oder die Veranstalterin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und besteht im Übrigen nicht.
- Für die Organisation und die Inhalte von Fortbildungen ist die Referentin zuständig. Es ist nicht gestattet, während der Fortildung zu fotografieren und/oder Video- und/oder Audioaufnahmen zu machen.
Inhalte und Konzeption der Fortbildungen sind Eigentum der ReferentIn. Die TeilnehmerInnen sind daher nicht berechtigt, diese Inhalte zu verwerten, um ihrerseits Fort-/Weiterbildungen anzubieten. - SupervisandInnen verpflichten sich zur aktiven Mitarbeit und dazu, den Supervisionserfolg nicht zu gefährden. TeilnehmerInnen von Fortbildungen sind eingeladen, sich aktiv zu beteiligen und Fragen einzubringen.
§2 Anmeldung
- Die TeilnehmerInnenzahl und ihre evtl. Begrenzung ist in der jeweiligen Ausschreibung der Fortbildung aufgeführt.
- Die Anmeldung erfolgt über unser Online-Anmeldeformular. Die Anmeldung ist verbindlich und obliegt den unten genannten Rücktrittbedingungen. Nach Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und Rechnung.
- Bei begrenzter TeilnehmerInnenzahl bestimmt die Reihenfolge der Anmeldungen die Zusage für eine Teilnahme bei der gewählten Fortbildung.
- Bei der Anmeldung/Buchung einer Fortbildung erklären Sie sich automatisch mit unseren Datenschutzbestimmungen einverstanden
§3 Honorar für Supervision & Seminargebühren
- Die Supervisorin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch, dessen Höhe entsprechend der Art der Leistung im Vorfelde zwischen der Supervisorin und der SupervisandIn festgelegt wird.
Das Honorar wird nach jeder Sitzung bar und gegen Erhalt einer Quittung bezahlt. Als Quittung gilt auch eine Rechnung mit einer Jahresaufstellung bar bezahlter Supervisionen. Die Rechnung erhält Namen und Anschrift der SupervisandIn sowie die Anzahl der gebuchten Supervisionen.
Wird eine Überweisung des Honorars vereinbart, erfolgt die Rechnungslegung am Ende des laufenden Monats mit einem Zahlungsziel von zwei Wochen. Individuell gestaltete Absprachen bei der Bezahlung sind möglich.
Der gültige Honorarsatz kann meiner Website entnommen werden. - Die Seminargebühr ist nach Erhalt der Rechnung und spätestens 2 Wochen vor Beginn der Fortbildung per Überweisung zu entrichten.
Im Preis inbegriffen sind alle Abwicklungskosten inklusive der bereitgestellten Unterlagen und der in der Ausschreibung jeweils aufgeführte Verpflegungsservice. Nicht inbegriffen ist die ggfs. nötige Übernachtung. Hotelempfehlungen geben wir gern am Telefon weiter. - Jede TeilnehmerIn erhält am Ende einer Fortbildung eine Teilnahmebescheinigung mit der Angabe der vermittelten Lehrinhalte, der entrichteten Veranstaltungsgebühr.
§4 Widerrufsrecht
- Die kurzfristige Absage eines vereinbarten Supervisionstermins ist honorarpflichtig. Bei Absage innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird ein Ausfallhonorar in Höhe des vollen Honorarsatzes berechnen.
- Die Anmeldung zu einer Fortbildung kann innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Der Widerruf muss in Textform (Brief, E-Mail) an meine Praxis-Adresse erfolgen.
§5 Rücktrittsbedingungen
- Bis zu 3 Wochen vor Beginn einer Fortbildung kann von der Anmeldung zurückgetreten werden. Die Seminargebühr wird abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 20,- € zurückerstattet.
- Bei 3-4-stündigen Fortbildungen liegt die Stornierungsgebühr bei 10,- €.
- Ab 3 Wochen vor Veranstaltungstermin werden 100% der Seminargebühr von uns einbehalten, sofern der Platz über die Warteliste neu besetzt werden kann oder die TeilnehmerIn sorgt für eine Ersatzperson.
- Kann der Platz neu besetzt werden, wird die Seminargebühr zu 100 % zurück erstattet, abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 20,- €.
Bei 3-4-stündigen liegt die Verwaltungsgebühr bei 10,- €. - Erfolgt keine Absage, wird die Seminargebühr zu 100 % einbehalten und die Veranstaltung kann nicht nachgeholt werden.
§6 Nichtdurchführung/Kündigung
- Sollte aufgrund zu geringer TeilnehmerInnenzahl oder Ausfall der Referentin die Durchführung der Veranstaltung nicht gewährleisten können, so behält sich die Veranstalterin das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen.
In diesem Fall werden die TeilnehmerInnen so schnell wie möglich benachrichtigt und die bereits gezahlten Gebühren werden in vollem Umfang zurückerstattet. - Sonstige Schadensersatzansprüche, z.B. Verdienstausfall oder Fahrtkosten, gegen die Veranstalterin bestehen nicht.
- Sollte mit der ReferentIn ein Ersatztermin vereinbart werden, wird dieser den TeilnehmerInnen unverzüglich mitgeteilt.
TeilnehmerInnen, die an diesem Ersatztermin nicht teilnehmen können, wird die Seminargebühr zurück erstattet.
§7 Datenschutz
- Alle persönlichen Daten der TeilnehmerInnen werden vertraulich behandelt.
Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben und ausschließlich für interne Zwecke der Betreuung, Information und Begleitung der Fortbildungsmaßnahme verwendet, z.B. für die Versendung aktueller Kursinformationen. - Durch die Anmeldung erklärt sich der/die TeilnehmerIn mit der Be- und Verarbeitung seiner/ihrer personenbezogenen Daten zu den oben genannten Zwecken einverstanden.
§8 Ausschluss von der Teilnahme
- Die ReferentIn behält sich die endgültige Entscheidung über die Teilnahmemöglichkeit aus fachlichen Gründen im Einzelfall vor.
Dieser Vorbehalt gilt auch im Verlauf der Fortbildung, d.h. die Veranstalterin ist in diesen Fällen berechtigt (auch bereits verbindlich angemeldete und von der Veranstalterin bestätigte) TeilnehmerInnen von der Weiterbildung auszuschließen, ohne dass dadurch seitens des/der betroffenen TeilnehmerIn ein Schadensersatzanspruch gegen die ReferentIn oder die Veranstalterin entsteht.
Die Veranstalterin ist berechtigt, TeilnehmerInnen in besonderen Fällen von der weiteren Teilnahme auszuschließen, z.B. bei Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs.
§9 Salvatorische Klausel
- Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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